Großfeuerwerkskörper: Unterschied zwischen den Versionen

 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 21. Oktober 2006, 10:20 Uhr

Großfeuerwerkskörper
(fireworks device for professional use)

Als Großfeuerwerkskörper werden pyrotechnische Gegenstände bezeichnet, die der Klasse IV zugeordnet werden. Großfeuerwerkskörper überschreiten die zulässigen Nettoexplosivstoffmassen oder Kaliber für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II oder Klasse III und/oder sind nicht durch die Bundesanstalt für Materialprüfung zugelassen.

Großfeuerwerkskörper sind in Deutschland (wenn man die quasi nicht-existente Klasse III nicht berücksichtigt):