Anzündmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Juli 2006, 21:20 Uhr

Anzündmittel

A. enthalten Explosivstoff (z.B. Zündschnüre, Zündlichter, Brückenzünder) oder bestehen aus Explosivstoff (z.B. Treibladungspulver). Sie dienen zum Auslösen eines Abbrandes oder einer Deflagration (s. Explosion) anderer Explosivstoffe (z.B. pyrotechnische Gegenstände wie Feuerwerkskörper, pyrotechnische Sätze). Mittel zum Initiieren einer Sprengung (Detonation) heißen Zündmittel; sie dürfen bei Feuerwerken nicht verwendet werden.